In vielen Fällen ja - wenn Sie die richtige abschließen! Was heißt das? Wie Sie auf der Seite Was bezahlt die Kasse? erfahren haben, erstatten Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) nur bei schweren Fehlstellungen der Zähne und Kiefer die KFO-Behandlung.
Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2*) gibt es kein Geld von der GKV. Trotzdem ist deren Behandlung oft medizinisch notwendig, um Folgeschäden für die Zähne, Kiefer und Kiefergelenke zu verhindern. Hier kommt die richtige Zusatzversicherung ins Spiel:
Sie brauchen eine, die auch dann für kieferorthopädische Behandlungen bezahlt, wenn die GKV nichts erstattet und wenn sie medizinisch notwendig sind. Achten Sie also beim Abschluss darauf, dass die Zusatzversicherung auch die Behandlung bei KIG 1 und 2 bezahlt!
Eine Zusatzversicherung zahlt nur dann für die KFO, wenn man sie abschließt, bevor vom Zahnarzt die kieferorthopädische Behandlungs-Notwendigkeit festgestellt wurde! Das bedeutet für Sie: Fragen Sie Ihren Zahnarzt, ob bei Ihren Kindern eine spätere KFO-Behandlung absehbar ist.
Wenn Ihr Zahnarzt das für möglich hält, sollten Sie sich von einem Versicherungs-Fachmann beraten lassen und rechtzeitig abschließen.
* KIG = Kieferorthopädische Indikations-Gruppen. Die KIG 1 und 2 beinhalten leichte Zahn- und Kieferfehlstellungen.