Normalerweise bezahlen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) kieferorthopädische Behandlungen nur für Kinder und Jugendliche, wenn bis zum 18. Lebensjahr mit der Behandlung begonnen wurde. Bei Erwachsenen gibt es nur dann Geld von der GKV, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, die auch kieferchirurgisch behandelt werden muss (z.B. ein extrem weit vorstehender Unterkiefer).
Allerdings wird auch bei Kindern und Jugendlichen nicht in jedem Fall bezahlt: Für sog. leichte Kieferanomalien (KIG 1 und 2, s.u.) oder für Zusatzleistungen wie z.B. "unsichtbare" Zahnspangen.
Dr. Tarnovius und ihr ganzes Team waren stets freundlich und professionell. Bei Probleme wurden immer schnell und effektiv geholfen, sodass man z.B. nie irgendwelchen Unterlagen hinterherrennen muss. Termine gab es stets zeitnah, und die längste Wartezeit, die ich in den letzten 3 Jahren hatte, waren 15 Minuten. Ich kann diese Praxis nur empfehlen.
16.10.2021 / Weitere Erfahrungsberichte auf jameda.de finden Sie hier.
Die GKV entscheidet über die Bezahlung einer kieferorthopädischen Behandlung nach insgesamt fünf sog. "Kieferorthopädischen Indikations-Gruppen": KIG 1 - 5. Die KIG 1 und 2 gelten als leichte Anomalien (Störungen der Zahn- oder Kieferstellung). Deren Behandlung wird nicht bezahlt. Erst ab KIG 3 gibt es Geld von der GKV.
Allerdings gibt es auch in den KIG 1 und 2 Fälle, in denen eine KFO-Behandlung medizinisch notwendig ist. Hier kann unter Umständen die richtige Zusatzversicherung einspringen.
Kieferorthopädische Behandlungen nach den KIG 3-5 werden für Kinder und Jugendliche von der GKV zu 100 % erstattet. Allerdings müssen Sie während der Behandlung 20 % der Kosten vorerst selber tragen. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung bekommen Sie diese 20 % von Ihrer GKV zurückerstattet. Das soll dazu motivieren, die Behandlung auch wirklich abzuschließen.
Gesetzliche Krankenkassen bezahlen in jedem Fall eine kieferorthopädische Erstberatung in voller Höhe - unabhängig vom Schweregrad der Fehlstellung und vom Alter des Patienten. Sie brauchen auch keine Überweisung von Ihrem Zahnarzt, wenn Sie zu uns kommen. Es gibt also keinen Grund, warum Sie sich nicht kieferorthopädisch beraten lassen sollten.
Hier können wir Ihnen keine allgemeinen Informationen über die Erstattung der Behandlungskosten geben, weil diese zu sehr von den individuellen Regelungen der vielen PKV-Tarife abhängt. Sie bekommen vor Beginn der Behandlung einen sog. Heil- und Kostenplan (HKP) von uns, den Sie bei Ihrer PKV einreichen. Von dieser erhalten Sie dann wiederum einen sog. Erstattungs-Bescheid.